3D Röntgen der neusten Generation

Warum wir in unserer Zahnarztpraxis in Frohburg auf 3D-Röntgen setzen

Nicht jede Behandlung benötigt ein DVT. Wenn jedoch wichtige anatomische Strukturen genau beurteilt werden müssen, liefert das dreidimensionale Röntgen entscheidende Informationen für eine sichere Planung. Deshalb setzen wir diese Technologie gezielt dort ein, wo sie Ihnen einen echten Mehrwert bietet.
Für Sie bedeutet das: mehr Sicherheit, exakte Diagnosen und eine optimale Behandlungsplanung.

3D Röntgen für Implantate in Frohburg

Für die Planung von Zahnimplantaten ist 3D Röntgen heute unverzichtbar.

In unserer Praxis ermöglicht es:

  • exaktes Vermessen des Kieferknochens (Höhe und Breite)

  • sichere Planung der Implantatposition

  • virtuelle Darstellung des Implantats vor der Behandlung

Das sorgt für ein vorhersehbares und ästhetisch überzeugendes Ergebnis.

Gerne beraten wir Sie persönlich, ob eine 3D-Aufnahme (DVT) in Ihrem Fall sinnvoll ist.

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3D Röntgen-Ablauf

3D Röntgen​

Häufige Fragen zu 3D Röntgen

Beim 3D-Röntgen (DVT – Digitale Volumentomografie) wird der Kiefer dreidimensional dargestellt, wodurch Zähne, Knochen und Gewebe detailgenau sichtbar werden.

Herkömmliche 2D-Röntgenbilder zeigen Zähne und Knochen nur flach.

Wichtige Details können dabei verborgen bleiben.

Mit 3D Röntgen (DVT) in unserer Praxis in Frohburg können wir:

 

  • Zähne, Wurzeln und Knochen räumlich darstellen

  • auch schwer erkennbare Strukturen sichtbar machen

  • Behandlungen deutlich präziser planen

 

  • Implantatplanung
  • Weisheitszahnentfernungen
  • Wurzelspitzenresektionen
  • unklare Beschwerden
  • Zysten
  • Knochenabbau
  • Lagebeziehung zu Nerven
  • schwierige Wurzelbehandlungen

Nein – die Strahlenbelastung ist deutlich geringer als bei einem CT und wird auf das medizinisch notwendige Minimum reduziert.

Die Aufnahme dauert nur wenige Sekunden, die Auswertung erfolgt anschließend am Computer.

Die Kosten werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, können aber bei medizinischer Notwendigkeit privat abgerechnet werden.

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